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Technik für Abfallentsorgung und Recycling München

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) der BÖCK Entsorgungslogistik GmbH Daglfinger Str. 86, 81929 München - Stand: Dezember 2013

 

1. Geltungsbereich
1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der BÖCK ENTSORGUNGSLOGISTIK GMBH (nachfolgend „BÖCK GMBH“ bezeichnet)  jetzt und zukünftig, einschließlich der Angebote, Beratungen oder sonstiger Nebenleistungen, erfolgen aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Einkaufs- und sonstige Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt die BÖCK GMBH nicht an.
1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur, wenn diesen durch die BÖCK GMBH ausdrücklich, schriftlich zugestimmt wurde. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Käufer sind unwirksam.

 

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote der BÖCK GMBH sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch eine auf der Grundlage des Angebots abgegebene schriftliche Bestätigung des Auftrags durch die BÖCK GMBH an den Käufer zustande (auch durch Lieferschein oder Rechnung). Im Zweifel gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung.
2.2. Die dem Angebot gemäß Ziff. 2.1 beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anderweitig bestimmt, unverbindlich.
2.3. Ergänzungen, Änderungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.4. Funktions- und Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfangs während der Lieferzeit bleiben der BÖCK GMBH vorbehalten.
2.5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und grundsätzlich kostenpflichtig.
2.6. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die BÖCK GMBH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die BÖCK GMBH verpflichtet sich, vom Käufer als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
2.7. Der Käufer darf keine Ware an die BÖCK GMBH zurücksenden, es sei denn, die BÖCK GMBH stimmt der Rücksendung ausdrücklich zu. Dies gilt auch, soweit der Käufer rechtswirksam vom Vertrag zurücktritt oder berechtigt Nacherfüllung verlangt. In diesen Fällen ist eine Rücksendung schriftlich anzukündigen und mit der BÖCK GMBH ggf. Versandbedingungen abzusprechen. Unfreie Rücksendungen ohne vorherige Absprache werden nicht entgegengenommen.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die BÖCK GMBH berechnet die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung  gültigen Mehrwertsteuer.
3.2. Preise verstehen sich grundsätzlich rein netto zzgl. Lieferung, Mautgebühren, Abladung und ggf. Montage ab Werk bzw. Geschäftssitz der BÖCK GMBH.
3.3. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 30 Tagen rein netto. Bei Auftragswerten über 20.000,00 EUR, insbesondere bei Planungsprojekten und Lieferungen zu Bauvorhaben hat die Zahlung entsprechend nachfolgender Staffelung zu erfolgen: 30% des Kaufpreises bei Auftragsbestätigung, 40% bei Meldung der Lieferbereitschaft oder Bekanntgabe eines Liefertermins durch die BÖCK GMBH, sowie 30% innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnung, soweit in der Auftragsbestätigung keine anderweitige Regelung getroffen ist. Sicherheitseinbehalte jedweder Art sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern es sich nicht Aufträge handelt, welche nach offiziellen  Vergaberichtlinien durch öffentliche Auftraggeber vergeben werden.  
3.4. Bei Exportgeschäften erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse, es sei denn, die Zahlung wird durch unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv vereinbart. Zahlungen haben stets so zu erfolgen, dass die BÖCK GMBH am Fälligkeitstag frei über den Betrag verfügen kann.
3.5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt, wird der gesamte noch offene Kaufpreis fällig. Eine Zahlung hat unverzüglich zu erfolgen.
3.6. Der Käufer darf Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte dann und nur dann geltend machen, sofern die vorgebrachten Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.

 

4. Lieferungen, Liefer- und Leistungszeit
4.1. Die BÖCK GMBH ist stets bemüht, Lieferungen schnellstmöglich durchzuführen. Verbindliche Liefertermine oder -fristen sind ausdrücklich zu vereinbaren und bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die BÖCK GMBH. Ein von der BÖCK GMBH genannter voraussichtlicher Liefertermin ist nicht verbindlich.
4.2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
4.3. Lieferungen erfolgen grundsätzlich zzgl. Lieferkosten, Mautgebühren, Abladung und ggf. Montage ab Werk bzw. Geschäftssitz der BÖCK GMBH.
4.4. Für die Einhaltung verbindlich vereinbarter Liefertermine oder -fristen gilt folgendes:
a) Soweit die Ware in den Geschäftsräumen der BÖCK GMBH ausgeliefert wird, ist der in Ziff. 5 genannte Zeitpunkt maßgeblich.
b) Soweit die Ware nicht in den Geschäftsräumen der BÖCK GMBH ausgeliefert wird, ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Ware das Werk oder das Lager der durch die BÖCK GMBH beauftragten Produktionsfirma verlässt.
4.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die BÖCK GMBH, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungszeit zu verlängern. Einem Ereignis der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, welche der BÖCK GMBH aufgrund nicht von ihr zu vertretender Umstände die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder ganz unmöglich machen, insbesondere unvorhersehbare Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, hoheitliche Maßnahmen und andere, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der BÖCK GMBH, bei deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an oder wird die Durchführung des Vertrages aus anderen Gründen unzumutbar, ist jede Partei  nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.6. Soweit sich die BÖCK GMBH in Verzug befindet, hat der Käufer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Bei zugesicherten Lieferterminen, welche durch obige Umstände zu Lieferverzug führen können Verzugsschäden von insgesamt höchstens 3 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder Leistungen geltend gemacht werden, es sei denn, der Käufer hat keinen oder einen geringeren Nachteil erlitten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn,
a) der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BÖCK GMBH oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder
b) es liegt eine schuldhafte Verletzung einer weiteren wesentlichen Vertragspflicht vor.
4.7. Unbeschadet der Ziff. 4.6 ist der Käufer im Falle des Verzugs insoweit zum Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, als die Lieferung bis zum Ablauf der Frist nicht durch BÖCK GMBH angeboten wurde. In der Regel ist eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen angemessen, es sei denn, dem Käufer ist im Einzelfall nur eine kürzere Nachfrist zumutbar.
4.8. Als abholbereit gemeldete Ware ist unverzüglich abzuholen. Wird die Ware nicht innerhalb von 5 Werktagen abgeholt, ist BÖCK GMBH berechtigt, nach eigener Wahl die Ware auf Kosten des Käufers an diesen zu versenden oder die Ware auf Kosten des Käufers nach billigem Ermessen einzulagern und als geliefert zu berechnen. Ziffer 5 dieser AGB sowie die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.
4.9. Die BÖCK GMBH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Annahme der Teillieferung oder Teilleistung ist dem Käufer im Einzelfall unzumutbar.
4.10. Wenn und soweit die BÖCK GMBH Angaben zur Materialspezifikation des zu verarbeitenden Guts (Beschaffenheit, Volumen, Gewicht, Größe, zugesicherte Eigenschaften etc.) nicht vorliegen, kann die BÖCK GMBH keine technische Machbarkeitsprüfung nach DIN ISO 9001 vornehmen oder in sonstiger Weise die Geeignetheit des Produkts für den angestrebten Zweck prüfen. Weder die Eigenerhebung von Materialdaten noch die eigene Auswahl eines Produkts anhand der Prospekte der BÖCK GMBH durch den Besteller können eine individuelle, auf die konkrete Anwendungssituation ausgerichtete Beratung durch die BÖCK GMBH ersetzen. Daher entfällt in diesen Fällen jegliche Gewährleistung oder sonstige Verantwortung oder Haftung durch die BÖCK GMBH für die Geeignetheit des ausgewählten Produkts für den geplanten Einsatzzweck.
Eine eventuelle Verantwortlichkeit der BÖCK GMBH für die Richtigkeit der in den Prospekten enthaltenen Angaben bleibt hiervon unberührt.
4.11. Wird das bestellte Produkt durch die BÖCK GMBH oder von ihr bestellte Mitarbeiter weder aufgestellt noch in Betrieb genommen, ist die BÖCK GMBH nicht verantwortlich für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Nichteinhaltung der von der BÖCK GMBH zusammen mit dem Produkt ausgelieferten Montage-, Betriebs- oder Pflege- und Wartungsanleitungen oder einen für den Betrieb des Produkts ungeeigneten Aufstellungsort entstehen.
4.12. Wartungs- und Servicearbeiten dürfen zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche nur durch Techniker der BÖCK GMBH oder autorisierte Serviceunternehmen durchgeführt werden. Die BÖCK GMBH haftet nicht für Schäden, die durch Eingriffe Dritter oder natürliche, dem Gebrauch geschuldete Abnutzung entstehen.

 

5. Gefahrübergang
Die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes der Ware geht wie nachfolgend beschrieben auf den Käufer über:
a) soweit die Ware in den Geschäftsräumen der BÖCK GMBH ausgeliefert wird zu dem Zeitpunkt, in dem die BÖCK GMBH den Käufer informiert, dass die Ware zur Abholung bereitsteht,
b) soweit die Ware nicht in den Geschäftsräumen der BÖCK GMBH ausgeliefert wird, zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer oder eine Transportperson oder
c) wenn sich der Käufer im Annahmeverzug befindet, zu dem Zeitpunkt, in dem die BÖCK GMBH die Übergabe anbietet.

 

6. Gewährleistung
6.1. Die BÖCK GMBH gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Auslieferung frei von Mängeln ist. Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, gilt als vereinbarte Beschaffenheit die in den von der BÖCK GMBH autorisierten Produktbeschreibungen, technischen Spezifikationen und Kennzeichnungen beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung sind weder Bestandteil einer Beschaffenheitsvereinbarung, noch bestimmen sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendung; § 434 Abs. 1 S. 3 BGB gilt insoweit nicht.
6.2. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware unter Angabe der Lieferschein- und Rechnungsnummer sowie mit einer Beschreibung des gerügten Mangels erhoben werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen; die Beweislast für die Verborgenheit des Mangels trägt der Käufer.
6.3. Sollte wider Erwarten ein Produkt der BÖCK GMBH Mängel aufweisen, so bestehen Mängelansprüche des Kunden nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mängelansprüche des Käufers sind zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Eventuelle Schadenersatzansprüche des Käufers bleiben im Rahmen von Ziff. 7 unberührt.
6.4. Die BÖCK GMBH übernimmt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nicht, soweit sie sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als der vom Käufer bei Bestellung angegebene Lieferanschrift  verbracht worden ist. § 439 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
6.5. Alle abgegebenen Garantieerklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.6. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit Betriebs- oder Wartungsanweisungen der BÖCK GMBH nicht befolgt oder eigenmächtige Änderungen vorgenommen werden.
6.7. Mängelansprüche verjähren – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist - wie folgt:
a) Für neue Maschinen und Anlagen beträgt die reguläre Gewährleistung ein Jahr bei Nutzung im Ein-Schicht-Betrieb; bei Nutzung im Mehrschichtbetrieb verkürzt sich die Gewährleistungszeit auf sechs Monate ab Übergabe an den Käufer oder Spediteur, spätestens jedoch ab Aufstellung/Montage.
b) Für Gebrauchtmaschinen, die nicht älter als zwölf Monate sind beträgt die Gewährleistungszeit sechs Monate.
c) Für ältere Gebrauchtmaschinen wird eine Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung ist die Übergabe an den Spediteur. In den Fällen, in denen eine Auslieferung in den Geschäftsräumen der BÖCK GMBH erfolgt (§ 5), mit Übergabe an den Käufer. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Verjährungsvorschriften, insbesondere für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden, für Personenschäden, für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer übernommenen Garantie.
6.8. Für Schäden, die durch Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung oder durch einen Eingriff von dritter Seite herbeigeführt wurden, wird weder während der Gewährleistungs-, noch während der Garantiezeit Ersatz geleistet. Service-, Eichungs-, Einstell- und Nachjustierarbeiten fallen nicht unter die Begriffe Gewährleistung oder Garantie.

 

7. Schadenersatz
7.1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, haftet die BÖCK GMBH im Schadenersatzfall nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es wurde eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Bei lediglich einfacher Fahrlässigkeit haftet die BÖCK GMBH in jedem Fall nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
7.2. Ausgeschlossen ist der Ersatz von mittelbaren Schäden, Folgeschäden und entgangenem Gewinn.
7.3. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
7.4. Die BÖCK GMBH übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund von Veränderungen am Liefergegenstand, die der Käufer oder ein Dritter nach Lieferung ohne schriftliche Zustimmung der BÖCK GMBH vornimmt. Die BÖCK GMBH haftet darüber hinaus nicht für Schäden, wenn die Ware an einem nicht vor Zutritt durch Kinder und Unbefugte geschützten Ort aufgestellt wird und der Schaden durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Benutzung der Ware entstanden ist.
7.5. Der Käufer stellt die BÖCK GMBH bezüglich etwaiger Haftungsansprüche Dritter frei.

 

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit der BÖCK GMBH unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt bleibt insbesondere dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der BÖCK GMBH in eine laufende Rechnung aufgenommen, saldiert und anerkannt werden.
8.2. Die BÖCK GMBH ist berechtigt, ohne Fristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Käufer zu verlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der BÖCK GMBH im Verzug ist. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn die BÖCK GMBH dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
8.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für die BÖCK GMBH sorgfältig zu behandeln, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren, sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an die BÖCK GMBH ab.
8.4. Bei Verarbeitung oder sonstiger Umbildung der Vorbehaltsware wird der Käufer für die BÖCK GMBH tätig, allerdings ohne die BÖCK GMBH zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit Sachen Dritter verarbeitet, vermischt oder verbunden, erwirbt die BÖCK GMBH Miteigentum an den Erzeugnissen im Verhältnis der jeweiligen Rechnungswerte. Der Miteigentumsanteil gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 8.1. Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Käufers verarbeitet, verbunden oder vermischt, so überträgt der Käufer bereits jetzt das Eigentum an der neuen Sache auf die BÖCK GMBH. Die neue Sache gilt ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der  Ziff. 8.1.
8.5. Der Käufer darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu den üblichen Geschäftsbedingungen veräußern, sofern er sich nicht in Verzug befindet. Gleiches gilt für eine Verwendung von Vorbehaltsware in Erfüllung eines Werkvertrags. Eine Weiterveräußerung ist unzulässig, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot vereinbart. Bei Weiterveräußerung hat der Käufer den Eigentumsübergang von der vollständigen Kaufpreis- bzw. Werklohnzahlung abhängig zu machen. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
8.6. Der Käufer tritt zur Sicherung des Kaufpreisanspruches der BÖCK GMBH sämtliche Ansprüche aus einer Weiterveräußerung im Sinne der Ziff. 8.5 an die BÖCK GMBH ab. Ebenfalls abgetreten werden alle Ansprüche, die dem Käufer aus Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware entstehen. Solange der Käufer seine vertraglichen Pflichten erfüllt und die Erfüllung dieser Pflichten nicht gefährdet ist, kann der Käufer die abgetretenen Forderungen selbst einziehen.
8.7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer die BÖCK GMBH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf das Vorbehalts- bzw. Sicherungseigentum der BÖCK GMBH und zur Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
8.8. Auf berechtigtes Verlangen der BÖCK GMBH ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung gegenüber seinen Abnehmern offen zu legen und der BÖCK GMBH die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Ansprüche sind der BÖCK GMBH unverzüglich anzuzeigen.

 

9. Schutz- und Urheberrechte
9.1. Führt die Nutzung der Ware zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird die BÖCK GMBH nach seiner Wahl dem Käufer das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Käufer zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht (Nacherfüllung). Der Käufer ist verpflichtet,
a) die BÖCK GMBH unverzüglich von möglichen Schutz- oder Urheberechtsverletzungen zu unterrichten,
b) die BÖCK GMBH bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche zu unterstützen und die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen zu ermöglichen.
9.2. Das Recht der BÖCK GMBH, die Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 2 BGB zu verweigern, bleibt unberührt.
9.3. Die BÖCK GMBH stellt den Käufer von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechts-inhaber frei.
9.4. Die vorgenannten Ansprüche des Käufers verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
9.5. Die BÖCK GMBH haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten, wenn nicht mindestens ein Schutzrecht aus der Schutzrechtsfamilie entweder vom Europäischen Patentamt oder in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz veröffentlicht worden ist.
Die BÖCK GMBH haftet ferner nicht,
a) wenn die Rechtsverletzung dadurch verursacht wurde, dass der Käufer den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat oder
b) die Rechtsverletzung auf einer Anweisung des Käufers beruht.

 

10. Geheimhaltung
10.1. Alle von der BÖCK GMBH stammenden geschäftlichen oder technischen Informationen, insbesondere bau- und Konstruktionsunterlagen, sowie alle Merkmale, die kundeseitig übergebenen Gegenständen, Unterlagen oder Software zu entnehmen sind,  sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von der BÖCK GMBH zur Weiterveräußerung durch den Käufer bestimmt wurden, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Käufers nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben ausschließliches Eigentum der BÖCK GMBH. Ohne ausdrückliches Einverständnis der BÖCK GMBH dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf Anforderung sind alle von der BÖCK GMBH oder ihren Zulieferern stammenden Informationen einschließlich angefertigter Kopien und Aufzeichnungen und etwaige leihweise überlassener Gegenstände an die BÖCK GMBH unverzüglich und vollständig herauszugeben bzw. in Absprache mit uns zu vernichten. Die BÖCK GMBH ist berechtigt entsprechende Nachweise auf Kosten des Käufers zu verlangen.
10.2. Die BÖCK GMBH behält sich alle Rechte an den in Ziff. 10.1 genannten Informationen - einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Bild- und Tonrechten und anderen - vor.

 

11. Steuerungs- und Computersoftware
11.1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer das ausschließliche und nur zusammen mit der Ware übertragbare Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung mit der dafür bestimmten Ware überlassen. Eine Nutzung der Software zu einem anderen als bestimmungsgemäßen Gebrauch ist untersagt.
11.2. Der Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Herstellerangaben – insbesondere Copyright Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der BÖCK GMBH zu verändern.
11.3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei der BÖCK GMBH bzw. unseren Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

 

12. EU-Umsatzsteueridentifikationsnummer
Soweit der Käufer seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Umsatzsteuer der Europäischen Union (EU) verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die BÖCK GMBH ohne gesonderte Nachfrage. Der Käufer ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die BÖCK GMBH zu erteilen. Der Käufer ist verpflichtet, jeglichen Aufwand, insbesondere Bearbeitungsgebühren, die der BÖCK GMBH aus
fehlerhaften Angaben des Käufers zur Umsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.

 

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist München.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr das für den Geschäftssitz der BÖCK GMBH zuständige Gericht. Die BÖCK GMBH ist darüber hinaus berechtigt, ihre Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der BÖCK GMBH.
13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“ (kurz: CISG) vom 11. April 1980.

 

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile der unwirksamen Klausel unberührt. An Stelle der unwirksamen Regelung werden die Parteien eine solche, wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.

Über uns

Wir sind unter anderem Werksvertretung des Marktführers in Behälterbau - Firma Beringer. Denn höchste Qualität ist unser Anspruch.


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Als Planungs- und Vertriebsbüro für Standard- und Sonderlösungen bieten wir eine Vielzahl an Produkten unabhängiger Lieferanten aus ganz Europa!

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